Allgemeine Lieferbedingungen

Dies sind die allgemeinen Lieferbedingungen von John Altman BV ("John Altman BV"). Die Adresse von John Altman BV ist Oudegracht 192 1811 CP in Alkmaar mit der Handelskammernummer: 63636190. In diesen Geschäftsbedingungen werden der Besteller und John Altman BV zusammen auch als "Parteien" bezeichnet.

Artikel 1 - Allgemeines
1. Diese allgemeinen Lieferbedingungen gelten für alle Angebote von John Altman BV.
Darüber hinaus gelten diese Bedingungen für alle Verträge zwischen John Altman BV und dem Käufer der von John Altman BV gelieferten Produkte (der "Auftraggeber").
2. John Altman BV ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Es gilt die jeweils aktuellste Version dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Auftraggeber und John Altman BV können nur dann von diesen Bedingungen
abweichen, wenn dies schriftlich festgelegt wurde.
3. Auf Wunsch des Auftraggebers sendet John Altman BV diese allgemeinen Lieferbedingungen kostenlos zu. Diese Bedingungen können auch auf unserer Website www.johnaltman.nl eingesehen werden.

Artikel 2 - Produkt
John Altman BV liefert Snacks/Snacks wie Popcorn und Nüsse (die "Produkte").

Artikel 3 - Angebote
(1) Jedes Angebot der John Altman BV ist freibleibend und kann von der John Altman BV widerrufen werden, es sei denn, im Angebot ist eine Frist zur Annahme angegeben.
2. Jedes Angebot enthält die notwendigen Informationen, damit für den Kunden klar ist, welche Rechte und Pflichten er hat. Außerdem muss ein Angebot nach Möglichkeit Folgendes enthalten:
a. den Preis, ausschließlich Steuern;
b. eine Übersicht und Spezifikation der Produkte;
c. das vorgesehene Lieferdatum;
d. die Kosten für die Lieferung;
e. die Kosten für Verpackungsmaterial;
f. die Zahlungsweise;
g. die Art und Weise, wie ein Vertrag zustande kommt.
(3) Ein Angebot ist nur verbindlich, wenn der Kunde dem Angebot in der vorgeschriebenen Weise schriftlich zustimmt.
4. Die John Altman BV kann ein vom Auftraggeber angenommenes Angebot innerhalb von 7 Tagen nach Annahme ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen. In diesem Fall wird keine Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen.

Artikel 4 - Bestellungen
(1) Bestellungen können sowohl für periodische Lieferungen als auch für einmalige Lieferungen erteilt werden.
2. Bestellungen können per E-Mail, per Telefon oder über das Bestellformular erfolgen.
3. Ein Auftrag ist erst nach schriftlicher Bestätigung durch John Altman BV endgültig, sofern im Angebot nicht anders angegeben.
4. Wenn ein Auftrag nicht (vollständig) angenommen werden kann, wird John Altman BV ein alternatives Angebot machen. In diesem Fall wird der Auftrag nach schriftlicher Annahme des Alternativangebots durch den Kunden endgültig.
Allgemeine Lieferbedingungen
5. John Altman BV behält sich das Recht vor, eine Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Artikel 5 - Lieferung und Transport
1. John Altman BV und der Auftraggeber vereinbaren die Lieferung des Produkts.
2. John Altman BV bestimmt nach Rücksprache mit dem Auftraggeber die Art des Transports.
3. Wünscht der Auftraggeber eine andere als die von der John Altman BV vorgeschlagene Transportart, so gehen die Mehrkosten dafür zu Lasten des Auftraggebers.
4. Die Lieferung erfolgt innerhalb von 60 Tagen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
5. Die Lieferung erfolgt Der Transport endet erst, wenn 2Food das Produkt an den Endkunden (Großhändler, Hotel oder Supermarkt) geliefert hat.
6. Der Kunde ist jederzeit zur Abnahme des gelieferten Produkts verpflichtet. Verweigert der Kunde die Annahme der gelieferten Waren, so gehen die Kosten für die zusätzliche Lieferung, Lagerung und Verwahrung zu seinen Lasten.
7. Schäden, die während des Transports entstehen, gehen zu Lasten und auf Risiko von John Altman BV.
8. Die von John Altman BV mitgeteilten Lieferfristen sind Richtwerte und stellen keine Fristen dar.
9 John Altman BV kann eine Bestellung in Teilen liefern lassen.

Artikel 6 - Preis
1. Alle von John Altman BV mitgeteilten Preise sind in Euro, ohne Mehrwertsteuer und vorbehaltlich von Änderungen und/oder Irrtümern.
2. Alle Preise verstehen sich inklusive Verpackungs-, Transport- und Versandkosten sowie staatlicher Abgaben, sofern nicht anders angegeben.

Artikel 7 - Zahlungs- und Inkassokosten
1. Der Kunde kann per Banküberweisung zahlen.
2. Wenn der Kunde eine Rechnung erhält, muss er immer innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlen.
3. Wenn der Kunde die Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, ist er von Rechts wegen in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde die gesetzlichen Handelszinsen zu zahlen. Die Zinsen auf den geschuldeten Betrag werden von dem Zeitpunkt an berechnet, an dem der Kunde in Verzug ist, bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung des geschuldeten Betrags.
4. Im Falle des Verzugs schuldet der Auftraggeber der John Altman BV alle außergerichtlichen Inkassokosten. Bei einem Rechnungsbetrag von bis zu 267 € betragen diese Kosten 40 €. Bei einem höheren Rechnungsbetrag sind die maximalen
Inkassokosten wie folgt:
15% auf die ersten 2.500 €;
10% auf den danach verbleibenden Teil bis zu 5.000 €;
5% auf den danach verbleibenden Teil bis zu 10.000 €;
1% auf den danach verbleibenden Teil bis zu 200.000 €;
0,5% auf den verbleibenden Teil bis zu einem Höchstbetrag von 6.775 €.
5. Die gesamte Forderung von John Altman BV gegenüber dem Auftraggeber ist sofort fällig, wenn:
a. der Auftraggeber eine Zahlungsfrist überschreitet;
b. der Auftraggeber in Konkurs oder Zahlungsaufschub gerät;
c. der Auftraggeber (juristische Person) aufgelöst oder liquidiert wird;
d. der Auftraggeber (natürliche Person) unter Vormundschaft gestellt wird oder stirbt.

Artikel 8 - Eigentumsvorbehalt
(1) Alle von John Altman BV gelieferten Produkte bleiben Eigentum von John Altman BV, bis der Abnehmer seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.
2. Der Auftraggeber wird alles tun, was vernünftigerweise von ihm erwartet werden kann, um das Eigentum von John Altman BV zu schützen.
3. Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware pfänden oder Rechte an ihr begründen oder geltend machen wollen, ist der Abnehmer verpflichtet, die John Altman BV so schnell wie möglich
zu informieren.
4. Der Auftraggeber erteilt John Altman BV hiermit die unbedingte und unwiderrufliche Vollmacht, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von John Altman BV befindet, um dieses Eigentum zurückzuholen, falls er seine Eigentumsrechte ausüben möchte.

Artikel 9 - Verifizierung und Reklamationsabwicklung
1. John Altman BV liefert die Produkte mit einem Lieferschein, den die Parteien unterzeichnen. Die Quittung dient als Nachweis über die Menge der gelieferten Produkte für diese Lieferung.
(2) Unmittelbar nach der Lieferung hat der Kunde zu prüfen, ob die Produkte in Qualität und Menge dem entsprechen, was die Parteien vereinbart haben.
3. Erkennbare Mängel oder Beanstandungen hat der Abnehmer innerhalb von 14 Tagen nach der Lieferung schriftlich bei John Altman BV anzuzeigen. Nicht sichtbare Mängel muss der Auftraggeber der John Altman BV 30 Tage nach ihrer Entdeckung schriftlich mitteilen. Die Meldung muss eine detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten.
4. Der Kunde ist verpflichtet, die gekauften Produkte bei Lieferung einer Bestellung abzunehmen, auch wenn eine Bestellung (teilweise) falsch ist. Verweigert der Kunde die Annahme der gekauften Produkte, so gehen die Kosten für zusätzliche Lieferung, Lagerung und Konservierung zu Lasten des Kunden.
5. Eine rechtzeitige Reklamation setzt die Zahlungsverpflichtung des Kunden nicht aus.
6. Im Falle eines Mangels wird John Altman BV nach eigenem Ermessen das Produkt reparieren oder ersetzen oder den Auftraggeber entschädigen, es sei denn:
a. der Abnehmer seine Reklamation nicht rechtzeitig, wie in diesem Artikel beschrieben, angezeigt hat;
b. die Produkte nicht mehr als von John Altman BV stammend erkennbar sind;
c. die Mängel die Folge von normalem Verschleiß, falscher oder unsachgemäßer Behandlung sind;
d. der Abnehmer die Produkte nicht auf die übliche Weise gelagert hat;
e. John Altman BV keine Gelegenheit hatte, die Produkte zu untersuchen;
f. der Abnehmer seine Verpflichtungen gegenüber John Altman BV, aus welchem Grund auch immer, nicht erfüllt hat.
7. Wenn festgestellt wird, dass eine Beschwerde unbegründet ist, gehen die Kosten, die der John Altman BV dadurch entstehen (z. B. Untersuchungskosten), vollständig zu Lasten des Auftraggebers.

Artikel 10 - Rückgabe
(1) Nach Zustimmung und in Absprache mit der John Altman BV kann der Auftraggeber (einen Teil) einer Bestellung zurückgeben.
John Altman BV wird den Auftraggeber über die zu befolgende Vorgehensweise informieren.
2. Der Kunde ist für die Rücksendung auf eigene Kosten und eigenes Risiko verantwortlich.
3. Nach Erhalt einer Rücksendung wird John Altman BV die zurückgesandten Produkte
unverzüglich prüfen und den Kaufbetrag innerhalb von 30 Tagen zurückerstatten, wenn die Produkte:
a. nicht benutzt wurden;
b. nicht beschädigt wurden; und
c. noch in der Originalverpackung sind.
4. Durch Weiterverkauf, Vermietung oder anderweitige Verwendung oder Weitergabe der Produkte erlischt das Rückgaberecht.

Artikel 11 - Garantie
1. Auf alle Produkte gewährt John Altman BV eine Garantie von einem halben Jahr.
2. Keine Garantie wird gewährt, wenn einer der in Absatz 5 des Artikels "Inspektions- und Beschwerdeverfahren" genannten Fälle vorliegt.
3. John Altman BV hat das Recht, seine Garantieverpflichtungen durch Reparatur, Ersatzlieferung oder Erstattung des Rechnungsbetrags zu erfüllen. Die Rückzahlung des Rechnungsbetrags kann nur auf das Konto erfolgen, von dem aus die Rechnung bezahlt wurde.

Artikel 12 - Haftung und Entschädigung
1. John Altman BV garantiert, dass das Produkt allen einschlägigen Vorschriften und den üblichen Anforderungen, die an es gestellt werden, entspricht.
2. Minimale Abweichungen bei z.B. Maßen, Zahlen, Gewicht und Farben können von John Altman BV nicht als Mangel angesehen werden.
3. John Altman BV haftet nicht für Schäden, Verluste, Ansprüche Dritter, Datenverluste, Bußgelder oder Kosten, die sich aus einem Vertrag oder aus der Verwendung des Produkts ergeben.
4. Im Falle einer Haftung von John Altman BV ist diese Haftung auf den Rechnungswert mit einem Höchstbetrag von € 1000,00 beschränkt.
5. In allen Fällen ist die Haftung der John Altman BV auf den von ihrem Versicherer ausgezahlten Betrag beschränkt.
6. Die Haftungsbeschränkungen in diesem Artikel gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der John Altman BV zurückzuführen ist.

Artikel 13 - Verjährungsfrist
Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche und Einreden gegen John Altman BV beträgt ein Jahr.

Artikel 14 - Geistiges Eigentum
1. John Altman BV garantiert, dass die Produkte nicht gegen niederländische geistige Eigentumsrechte verstoßen.
2. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, behält die John Altman BV alle geistigen Eigentumsrechte an den gelieferten Produkten, Plänen, Dokumenten, Abbildungen, Zeichnungen, Software, Kreationen und den
zugehörigen Informationen. Dies gilt auch, wenn hierfür Kosten berechnet wurden oder nachträglich Verbesserungen vorgenommen wurden.

Artikel 15 - Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Die Parteien werden alle gegenseitigen Informationen gegenüber Dritten vertraulich behandeln, es sei denn, es besteht eine gesetzliche oder berufliche Verpflichtung zur Offenlegung.
2. John Altman BV wird die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen nicht für einen anderen Zweck als den, für den sie zur Verfügung gestellt wurden, verwenden, es sei denn, John Altman BV wird in einem Verfahren tätig, in dem diese Daten von Bedeutung sein können.
3. Die Parteien werden den Inhalt von Vereinbarungen, Auftragsbestätigungen, Angeboten, Berichten, Ratschlägen oder sonstigen schriftlichen oder ungeschriebenen Äußerungen der jeweils anderen Partei nicht bekannt geben und dafür Sorge tragen, dass Dritte den Inhalt nicht einsehen können.

Artikel 16 - Kündigung
1. John Altman BV ist berechtigt, den Vertrag mit dem Auftraggeber mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung erforderlich ist, wenn der Auftraggeber:
1. für insolvent erklärt wird;
2. einen Zahlungsaufschub erhält;
3. eine andere gesetzliche oder formlose Umschuldungsregelung beantragt;
4. einer Pfändung aufgrund eines Vollstreckungsbescheids unterliegt;
5. einer vorläufigen Pfändung unterliegt und diese Pfändung nicht innerhalb von 30 Tagen aufgehoben wird; oder
6. unter Vormundschaft oder Verwaltung gestellt wird.
2. Nach Beendigung bleibt der Artikel "Eigentumsvorbehalt" zwischen den Parteien gültig.

Artikel 17 - Höhere Gewalt
(1) Im Falle von höherer Gewalt ist die John Altman BV berechtigt, die sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen auszusetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als zwei Monate, kann jede Partei den Vertrag auflösen, ohne dass
schadenersatzpflichtig wird.
2. Wenn John Altman BV seine Verpflichtungen teilweise erfüllt hat und der erfüllte Teil einen eigenständigen Wert hat, ist John Altman BV berechtigt, den erfüllten Teil in Rechnung zu stellen.

Artikel 18 - Nichtigkeit
Sollte ein Teil dieser Bedingungen nichtig oder anfechtbar sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen. Der nichtige oder aufgehobenen Teil wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Inhalt der nichtigen Bestimmung so weit wie möglich entspricht.

Artikel 19 - Widersprüchliche Klausel
Für den Fall, dass diese allgemeinen Lieferbedingungen und ein Vertrag widersprüchliche Klauseln enthalten, gelten die im Vertrag enthaltenen Klauseln.

Artikel 20 - Anwendbares Recht
Niederländisches Recht.

Artikel 21 - Zuständiges Gericht
Amsterdam.